Arbeitskosten richtig auf der Rechnung ausweisen (20% Steuerbonus für Kunden)
Verifiziert: Abgestimmt auf die Vorgaben des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) sowie das korrespondierende BMF-Schreiben vom 9. Nov. 2016 (Rz. 39) zur Trennung von Lohn und Material.
Jeder private Eigenheimbesitzer freut sich darüber: Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Erlaubt der Staat es doch, einen erheblichen Teil der Renovierungskosten direkt vom Finanzamt zurückzuholen.

Was besagt der § 35a EStG für Privatkunden?
Gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten Privatkunden eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (§ 35a Abs. 3 EStG).
Der Kunde kann 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Der Höchstbetrag der Aufwendungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer diesen voll ausschöpft, reduziert seine Steuerlast um bis zu 1.200 Euro jährlich.
Warum die klare Trennung von Lohn und Material so wichtig ist
Gefördert werden ausschließlich Arbeitskosten. Auch Maschinen- und Fahrtkosten dürfen abgesetzt werden. Reine Materialkosten sind von jeglicher Förderung ausgenommen. Die Pflicht zur Aufteilung, um die "arbeitskosten rechnung ausweisen" zu können, liegt beim Handwerksbetrieb.
So weisen Sie Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung aus
Die Handwerkerrechnung muss so gestaltet sein, dass das Finanzamt den Lohnanteil vom Material separieren kann:
- Zwei getrennte Netto-Summen: Am Ende der Rechnung werden zwei Summenblöcke ausgewiesen: "Summe Lohn/Fahrtkosten" und "Summe Material".
- Prozentuale Aufteilung: Detaillierte prozentuale Aufschlüsselung über den Anteil der Arbeitskosten am Rechnungsbetrag.
- Hinweisblock auf der Rechnung: "In dem Rechnungsbetrag sind reine Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten in Höhe von XXX,XX Euro netto enthalten."
Handwerkerleistungen sind nur dann abzugsfähig, wenn der Kunde den fälligen Betrag auf das Bankkonto überweist. Ein klar formuliertes Zahlungsziel auf der Rechnung mit Ihrer IBAN und einem Hinweis auf die unbare Überweisung sichert Ihren Kunden ab.
Automatisieren Sie Ihre Kundenfreundlichkeit
Machen Sie sich das Abrechnen nicht unnötig schwer. Professionelle Handwerkersoftware macht das automatisch. In Rechnungwerk.de definieren Sie bei der Anlage der Positionen einfach, ob es sich um Arbeitszeit oder Material handelt. Die Software addiert die Arbeitsstunden unsichtbar im Hintergrund und druckt den gesetzlich erforderlichen Satz an das Ende.
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