Steuerbonus Handwerker Rechnung § 35a EStG
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen — bis zu einem Steuerbonus von maximal 1.200 € pro Jahr. Grundlage ist § 35a Abs. 3 EStG: Die Steuerermäßigung gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt.
Damit Ihr Kunde den Bonus beim Finanzamt geltend machen kann, müssen Sie die Arbeitskosten (inklusive Maschinen- und Fahrtkosten) auf der Rechnung klar von den Materialkosten trennen und einen korrekten Hinweistext aufnehmen. Außerdem muss die Zahlung per Banküberweisung erfolgt sein — Barzahlung ist steuerlich nicht anerkannt.
Unser kostenloser Steuerbonus-Rechner zeigt Ihnen sofort, wie hoch der Steuervorteil für Ihren Kunden ausfällt, und generiert einen fertigen Hinweistext zum Kopieren. Wählen Sie den passenden Umsatzsteuersatz — auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine USt ausweisen. Alle Daten bleiben in Ihrem Browser.
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Hinweis: Die Summe aus Arbeitskosten und Materialkosten (brutto 5.355,00 €) weicht vom Gesamtbetrag (5.000,00 €) ab. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben. Die Differenz könnte durch sonstige Kosten entstehen, die nicht unter §35a fallen.
Ergebnis
Arbeitskosten (brutto)
3.570,00 €
Begünstigter Betrag (§35a)
3.570,00 €
Steuerbonus für Ihren Kunden
714,00 €
Ihr Privatkunde kann 20 % der Arbeitskosten (brutto) von seiner Einkommensteuer abziehen — maximal 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung (keine Barzahlung).
Hinweistext für Ihre Rechnung
Vollständiger Hinweistext
Kurzversion (für wenig Platz)
Haftungsausschluss: Dieses Tool dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Es ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Bitte bestätigen Sie die konkreten Angaben für Ihre Rechnung mit Ihrem Steuerberater.
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